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eSignatur.

Liegestühle

firm-it mit eSign.

Angebot

Aktuell sind über firm-it alle Prozesse, welche keiner Beurkundung bedürfen, mit elektronischer Signatur vollautomatisiert verfügbar. Die handschriftliche Form bleibt selbstverständlich weiterhin verfügbar.

Beurkundung mit eSign

Kommen Sie auf uns zu, falls Sie einen beurkundungspflichtigen Prozess mit eSign einreichen möchten. Wir finden mit einigen manuellen Eingriffen eine Möglichkeit (nach individueller Offerte).

QES

Zur Unterzeichnung von Handelsregister-Anmeldungen ist die QES (Qualifizierte Elektronische Signatur) verlangt. firm-it erkennt, ob bereits eine QES vorhanden ist.

Identifikation QES

Falls die benötigte QES fehlt, durchläuft die signierende Person vor dem Unterzeichnen eine einmalige Auto-Identifikation. Die Identifikation ist bei firm-it im Signaturprozess integriert. Praktischer Nebeneffekt: die neu erworbene QES kann ab sofort auch ausserhalb von firm-it verwendet werden.

Liegestühle

PaperSign oder eSign?

Sie wählen in der WebApp aus, ob die Dokumente handschriftlich oder elektronisch unterzeichnet werden.

Beide Varianten haben ihre Vorteile. Sie entscheiden von Fall zu Fall, welche Form besser passt.

Vorteile Variante eSign.

  • Von überall auf der Welt in wenigen Minuten unterzeichnen

  • Digitale Selbstbeglaubigung (Beglaubigungen von Unterschriften bei Amtsstelle sowie Apostillen entfallen)

  • Einfaches Einholen aller Unterschriften

  • Kein Medienbruch

  • Umwelt schonen: kein Papier, keine Anfahrtswege, keine Transportkosten

Im Preis enthalten. 

In den firm-it eSign-Pauschalpreisen sind alle Nebenleistungen enthalten:

  • eSignaturen für alle Dokumente

  • Gebühren für alle Anbindungen im Hintergrund

  • Digitaler, eingeschriebener Versand ans HR-Amt

  • Und natürlich wie bei paperSign auch: Dokumente, Notar, Support und MWST

  • Wer steht hinter firm-it?
    Hinter firm-it steht ein Team, unter anderem bestehend aus Rechtsanwälten und Urkundspersonen, das die Automatisierung des Beurkundungsprozesses ursprünglich auch für den Eigenbedarf entwickelt hat. Mit der Dobler Rechtsanwälte AG sind wir seit vielen Jahren im Bereich Gesellschaftsrecht tätig.
  • Was kostet firm-it?
    Überraschend wenig! Als registrierte Kunden bezahlen Sie die getätigte Handelsregistereintragung inkl. allfälliger Beurkundung zum Pauschalpreis und die Gebührenrechnung, welche Sie direkt vom Handelsregisteramt erhalten. Für eine Eintragung ins Handelsregister mit firm-it fallen folgende Kosten an: Rechnung von firm-it Die WebApp ist kostenlos. Sie bezahlen nur den benötigten Prozess (z.B. Gründung, Sitzwechsel, Personenmutation etc.). Mutationen können ohne Aufpreis miteinander kombiniert werden. In unseren Prozess-Pauschalpreisen enthalten: - inkl. Dokumente - inkl. Prüfung und Beurkundung - inkl. MWST - inkl. rechtlicher First-Level-Support bei Bedarf Zum Schutz unserer Kunden sind unsere Preise nur in unserer WebApp ersichtlich. Gebührenrechnung Handelsregister Zusätzlich erhalten Sie oder Ihre Kunden die Gebührenrechnung des jeweiligen Handelsregisteramts. Unsere Gebührenrechner zeigen auf, mit welchen amtlichen Gebühren Sie ungefähr rechnen müssen.
  • Muss die Beurkundung zwingend via firm-it erfolgen?
    Nein. Falls Sie selbst Notar sind oder mit dem Notar Ihrer Wahl arbeiten möchten, können Sie auch nur die Dokumente über die WebApp von firm-it generieren lassen.
  • Bitte nochmals alle Vorteile im Detail.
    Fehlerfreie und aktuelle Dokumente Die WebApp fragt gezielt alle Informationen ab und erstellt daraufhin alle für die Eintragung benötigten Dokumente automatisch. CopyPaste- oder andere Fehler sind Vergangenheit. Die Dokumente entsprechen stets den aktuellsten gesetzlichen Bestimmungen und das Studium allfälliger Gesetzesänderungen ist nicht erforderlich. Termine mit Urkundspersonen entfallen Dank des einfachen Ablaufs sind zeitaufwendige und kostenintensive Termine mit Notaren Geschichte. Ansprechperson bleiben Sie bleiben Vertrauensperson Ihrer Kunden und nutzen firm-it im Sinne einer "Software Plus". Das Plus steht unter anderem für den rechtlichen Support, die inkludierte Beurkundung, die Nutzung einer integrierten eSignatur-Plattform sowie die automatische Übermittlung an die Handelsregisterämter. firm-it bleibt stets im Hintergrund, steht Ihnen als Treuhänder:in bei rechtlichen und technischen Fragen jedoch gerne zur Seite. Schweizweit Mit firm-it können alle Handelsregisterämter der Schweiz bedient werden und für alle Kantone gelten die gleichen Bedingungen. Die WebApp erkennt die korrekte Amtssprache und fertig die Anmeldung in der entsprechenden Sprache aus. Die Dokumente sind in Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch verfügbar. Keine Fixkosten und extrem preiswert firm-it bietet attraktive Konditionen. Die WebApp ist kostenlos. Sie bezahlen nur den gewünschten Prozess (z.B. Gründung, Sitzwechsel, Personenmutation etc) zum Pauschalpreis. Dabei können die einzelnen Prozesse ohne Aufpreis miteinander kombiniert werden. Die Beurkundung ist im Pauschalpreis enthalten. Schnell, intuitiv und 24/7 Sie als betreuende Person wie auch Ihre Kunden sparen viel Zeit und die Bedienung ist intuitiv. Geht bei firm-it eine Handelsregisteranmeldung ein, wird diese - sofern alle Angaben korrekt und die Unterlagen vollständig sind - am gleichen Tag beurkundet und dem jeweiligen HR-Amt übermittelt. Die WebApp ist rund um die Uhr verfügbar. Das Team von firm-it steht zu Geschäftszeiten zur Verfügung. Weniger CO2-Emissionen firm-it-Dokumente können handschriftlich oder elektronisch unterzeichnet werden. Für beide Varianten gilt: Weniger Termine bedeuten weniger bis keine Anfahrtswege. Bei eSignatur-Prozessen entfallen ausserdem Papier und Transportkosten. Nur Dokumente, eigener Notar Falls Sie mit Ihrem eigenen Notar arbeiten möchten, können Sie über firm-it nur die Dokumente generieren lassen. Etc.
  • Wie läuft eine Eintragung ins Handelsregister via firm-it ab?
    Einfach und unkompliziert... Wir stehen unseren Kunden bei rechtlichen und technischen Fragen stets zur Seite.
  • Wurde Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet?
    Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
  • Wer kann Kunde werden?
    Berater:innen aus den Bereichen Treuhand, Rechtswesen und Unternehmensberatung, die ihre Kunden und Klienten bei handelsregisterrechtlichen Vorgängen begleiten und unterstützen sowie Legal Departments in Grosskonzernen. Bei unserer WebApp handelt es sich somit um eine B2B-Plattform. Unsere Kunden bleiben Ansprech- und Vertrauensperson ihrer Kunden/Klienten bzw. Mitarbeitenden. firm-it bleibt stets im Hintergrund.
  • Warum firm-it?
    Mit firm-it sind digitale Eintragungen ins Handelsregister möglich. Die Nutzung der WebApp von firm-it bietet zahlreiche Vorteile. Gründungen und Änderungen gelingen mit der WebApp von firm-it einfach, digital, schweizweit, preiswert und inklusive Beurkundung – von der automatischen Dokumentengenerierung über die Beurkundung bis hin zur Übermittlung ans HR-Amt. Dabei können die Dokumente handschriftlich oder mit eSignatur unterzeichnet werden. Zitat eines Kunden: "Handelsregistergeschäfte machen mit firm-it endlich Freude."
  • Wie funktioniert die Beurkundung über firm-it?
    Als registrierte Kunden in unserer WebApp bevollmächtigen Sie uns zur externen Beurkundung. Unsere Kunden schliessen mit uns eine Beurkundungsvollmacht ab. Diese erlaubt uns die Beurkundung in Stellvertretung für Ihre Kunden/Klienten vorzunehmen.
  • Wie viele Mitarbeiter können die WebApp nutzen?
    Ihr Account lautet auf Ihre Gesellschaft (z.B. Muster Treuhand AG). Die Anzahl der User ist unbegrenzt.
  • Weshalb steht unsere Firma auf der Vollmacht und nicht firm-it?
    Im Titel der Vollmacht steht "Vollmacht mit Substitutionsbefugnis". Dies bedeutet, dass Sie als Bevollmächtigter die Vollmacht an uns übertragen. Mit diesem Vorgehen dürfen wir (firm-it) in Vertretung beurkunden und unterzeichnen. Daneben ist es uns wichtig, dass Sie weiterhin Ansprechperson Ihrer Kunden sind.
  • Wurde Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet?
    Wir sind gerne für Sie da und freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
  • Was versteht firm-it unter Spezialbeurkundungen?
    Unsere vollautomatisierten Prozesse (Standardbeurkundung) funktionieren - wie der Name bereits verrät - ohne Eingriffe unsererseits. Gewisse Handelsregistergeschäfte haben wir entweder noch nicht fertig programmiert oder eine Programmierung macht auf Grund der Komplexität und Individualität der Anmeldung (z.B. Fusionen) wenig Sinn. Bei jenen Prozessen sprechen wir von Spezialbeurkundungen.
  • Wer übernimmt die Beglaubigung einer Unterschrift?
    PaperSign Falls eine Unterschriftsbeglaubigung erforderlich ist, senden Sie diese zusammen mit allen Dokumenten an firm-it oder bei beurkundungsfreien Geschäften direkt dem Handelsregister. Die Unterschriftsbeglaubigung können Sie bei einer Amtstelle in Ihrer Nähe einholen. eSign Bei allen vollautomatisierten Prozessen, welche bereits mit eSignatur verfügbar sind, entfällt die Unterschriftsbeglaubigung bei einer Amtsstelle sowie das Einholen von Apostillen. Wir sprechen in diesem Fall von einer digitalen Selbstbeglaubigung (QES).
  • Wie lange dauert es bis die Eintragung erfolgt ist?
    Nachdem die Dokumente bei uns eingegangen sind, prüfen, beurkunden und schicken wir diese (sofern vollständig) in der Regel noch am gleichen Tag an die Ämter weiter. Auf die Bearbeitungsdauer der Handelsregisterämter haben wir keinen Einfluss. Gründungen dauern erfahrungsgemäss länger als Statutenänderungen. Die Frage ist jedoch schwierig zu beantworten und nicht zuletzt abhängig vom entsprechenden Handelsregisteramt, dem Arbeitsumfang der Ämter und der Art der Eintragung.
  • Wie aktiviere ich ein Guthaben?
    Sie haben die Möglichkeit Ihren gewünschten Prozess entweder mit den gängigen Kreditkarten oder TWINT zu begleichen oder mit Ihrem firm-it-Guthaben zu begleichen. Für die Aktivierung eines Guthabens wählen Sie in der WebApp unter "Meine Gesellschaft" den Button "Guthaben". Sobald Ihre Bezahlung auf unserem Bankkonto ersichtlich ist, aktivieren wir für Sie Ihr Guthaben. Bitte beachten Sie, dass dies bis zu zwei Arbeitstage dauern kann. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, falls das Guthaben auch nach zwei Tagen nicht aktiviert ist oder Sie eine umgehende Aktivierung wünschen.
  • Wann muss eine neue QES-Identifikation durchgeführt werden?
    Eine neue QES-Registrierung ist dann nötig, wenn sich die Daten der identifizierten Person ändern. Die Daten ändern sich, wenn... ... sich der Name ändert (z.B. Heirat), ... das Ausweisdokument (ID, Reisepass) abläuft, ... die Mobiltelefonnummer oder der Provider gewechselt werden
  • Können auch Personen mit Sitz im Ausland via firm-it unterzeichnen?
    Ja, das ist möglich und ein unverkennbarer Vorteil der digitalen Einreichung. Weilt der Verwaltungsrat gerade in Singapur, kann sie oder er bequem via Mobiltelefon von überall signieren.
  • Kann die EU-eSignatur in der Schweiz verwendet werden?
    Nein, für Schweizer Vorgänge wird eine Schweizer eSignatur benötigt (ZertES). Selbstverständlich können Personen aus dem Ausland dennoch elektronisch signieren, in dem sie sich für die Schweizer QES identifizieren und registrieren lassen.
  • Ist meine QES an eine Laufzeit gebunden?
    Gemäss den gesetzlichen Vorgaben (Schweiz: ZertES / EU: eIDAS) muss eine Person einmalig identifiziert und registriert werden, um anschliessend für die QES befähigt zu werden. Ein Wechsel des Nachnamens, ein neuer Ausweis (Pass/ID) oder eine neue Mobiltelefonnummer erfordern eine erneute Identifikation.
  • Welche Ausweise werden akzeptiert?
    Die Identität natürlicher Personen muss auf der Grundlage eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte geprüft werden. Der Führerausweis ist beispielsweise nicht zulässig. Art. 24a HRegV. Diese Dokumente werden sowohl für den Identifikations- und Zertifizierungsprozess (QES) als auch für gewisse Eintragungen ins Handelsregister benötigt.
  • Können bei firm-it gewisse Personen handschriftlich und gewisse mittels eSignatur unterzeichnen?
    Nein, ein Mix ist nicht möglich. Entweder wählen Sie den handschriftlichen oder den elektronischen Weg.
  • Warum kostet ein eSign-Prozess mehr als ein PaperSign?
    Auf den ersten Blick kostet der elektronische Weg im Gegensatz zum handschriftlichen bei firm-it mehr. Beim genaueren Hinsehen ist das Gesamtpackage der Variante "eSign" mindestens ebenso preiswert wie die handschriftliche ("paperSign"). In den Preisen für eSign-Prozesse sind nebst den gewohnten firm-it-Leistungen auch alle eSignaturen sowie Gebühren für die im Hintergrund angebundenen Lösungen enthalten: Inkl. Kosten eSignatur-Plattform Inkl. Kosten Zertifizierungspartner Inkl. Übermittlung zu den HR-Ämtern Inkl. alle eSignaturen Ausserdem entfallen Kosten für Unterschriftsbeglaubigungen und Apostillen und somit Anreise- und Transportwege. Die gewonnene Zeit ist bestechend. Unsere Preise entnehmen Sie unserer WebApp. Zum Schutz unserer Kunden publizieren wir auf unserer Webseite keine Preise.
  • Wie erfolgt der Versand ans Handelsregisteramt?
    Sobald alle Dokumente von allen Personen elektronisch esigniert sind, werden diese automatisch ans entsprechende Handelsregisteramt weitergeleitet.
  • Wie sicher ist eine Online-Anmeldung?
    firm-it wie auch die bei der Identifikation, Signatur und Übermittlung involvierten Partner halten sich ans Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG). Die Datenkommunikation zwischen den Parteien erfolgt End-to-End verschlüsselt.
  • Welche eSignatur wird für handelsregisterrechtliche Vorgänge benötigt?
    In der Schweiz kennen wir drei eSignatur-Stufen. Für Eintragungsmeldungen ins Handelsregister und andere wichtige Dokumente wird die QES (Qualifizierte Elektronische Signatur) benötigt. Die QES ist die einzige elektronische Signaturform, welche der handschriftlichen Unterschrift aus rechtlicher Sicht gleichgestellt ist. Art. 14 Abs. 2bis OR.
  • Braucht es bei eSign-Handelsregistermeldungen mit firm-it tatsächlich keine Unterschriftsbeglaubigungen und Apostillen mehr?
    Korrekt, die eSignatur ersetzt die Unterschriftsbeglaubigung bei einer Amtsstelle. Ebenso verhält es sich mit Apostillen. Unsere eSignatur-Prozesse sind als digitale Selbstbeglaubigung programmiert.
  • Kann man eine QES für einen Dritten beantragen?
    Nein. Eine Zertifizierung für eine Drittperson ist nicht möglich. Die Online-Identifikation kann nur die Person selbst durchführen.
  • Wie erhalten meine Kunden und ich als Berater eine QES?
    Für die Unterzeichnung aller von der firm-it-WebApp generierten Dokumente müssen Sie oder Ihre Kunden vorgängig nicht extra eine QES besorgen. Unsere WebApp erkennt, wenn jemand über keine QES verfügt und integriert vor dem esignieren eine Auto-Identifikation. Praktischer Nebeneffekt: Die neu erworbene QES ist auch ausserhalb von firm-it gültig (Swisscom-QES).
  • Was ist der Unterschied zwischen einem eSignatur-Anbieter und einer Akkreditierungsstelle?
    In der Schweiz gibt es zahlreiche eSignatur-Plattformen. Alle Anbieter von solchen eSignatur-Lösungen haben die Möglichkeit, ihre Technologie bei einer in der Schweiz zugelassenen Akkreditierungsstelle (SAS) für die QES anerkennen zu lassen. Die aktuell grösste Akkreditierungsstelle in der Schweiz ist die Swisscom (Schweiz) AG. Lange Rede, kurzer Sinn: Alle eSignatur-Plattform-Anbieter, welche die QES-Unterzeichnung anbieten, haben ihre Lösung im Hintergrund an eine Akkreditierungsstelle angebunden.
  • Wer und was ist esign-it.ch?
    esign-it.ch ist der Provider für eSignatur-Lösungen von firm-it. Bei firm-it handelt es sich um eine B2B-Plattform. Die Kunden unserer Kunden stehen in Kontakt mit esign-it.ch.
  • Für was kann ich eine QES - abgesehen von firm-it - verwenden?
    Ist für einen Vertrag die schriftliche Form gesetzlich vorgeschrieben, so muss er die Unterschriften aller Personen tragen, die durch ihn verpflichtet werden wollen (Art. 13 OR). Unterschrift bedeutet dabei die eigenhändige Unterschrift. Seit dem Jahr 2017 ist der eigenhändigen Unterschrift die mit einem qualifizierten Zeitstempel verbundene QES gemäss dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (SR 943.03) gleichgestellt. Somit können fast alle Verträge elektronisch unterzeichnet werden.
  • Wurde Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet?
    Bitte melden Sie sich ungeniert bei uns. Wir helfen gerne weiter.
  • Was passiert, wenn mein Kunde über keine QES verfügt?
    Das ist kein Problem. firm-it ist so programmiert, dass dies automatisch erkannt wird und jene Kunden vor dem esignieren eine Auto-Identifikation durchlaufen. Dazu wird das eigene Mobiltelefon sowie ein Ausweis benötigt.
  • Weshalb darf ich elektronisch unterzeichnete Dokumente nicht ausdrucken?
    Sie dürfen diese sehr wohl ausdrucken. Die rechtliche Gültigkeit ist jedoch nicht mehr gegeben. Ein Ausdruck kommt einer Kopie gleich.
  • Wie funktioniert der Wechsel von der Methode MobileID zur Methode SMS/Passwort?
    Falls Sie eine Mobile ID besitzen und diese entkoppeln möchten, bitten wir Sie wie folgt vorzugehen: Loggen Sie sich mit einem Computer hier mit Ihrer Telefonnummer ein. Geben Sie den erhaltenen SMS-Code ein. Nun sehen Sie wie Ihre Telefonnummer mit MobileID verbunden ist (SIM und/oder App). Falls Sie beide Funktionen aktiviert haben müssen Sie den nächsten Schritt bei beiden durchführen. Gehen Sie auf die drei Punkte neben SIM Status und/oder App Status. Wählen Sie deaktivieren und folgenden Sie den Anweisungen. Löschen Sie anschliessend die App MobileID auf Ihrem Smartphone. Sie haben sich nun erfolgreich von der MobileID gelöst. Bitte melden Sie sich bei uns für die nächsten Schritte.
  • Weshalb schlägt die Identifizierung mit Ausländerausweis fehl?
    Der Auto-Ident für die QES akzeptiert aktuell keine Ausländerausweise und auch keine Führerscheine. Diese Regel kommt nicht von uns, sondern von der Zertifizierungsstelle. Ihr Kunde/Klient muss sich deshalb mit einem Ausweis (Reisepass oder Identitätskarte) ausweisen.
  • Wurde Ihre Frage an dieser Stelle nicht beantwortet?
    Bitte melden Sie sich ungeniert bei uns. Wir helfen gerne weiter.
  • Was geschieht, wenn die Online-Identifikation während der Identifikation abbricht (z.B. durch einen Unterbuch der Internetverbindung)?
    Sollte die Auto-Identifikation aus irgendwelchen Gründen abbrechen, kann diese mittels Link aus der zugesandten E-Mail von esign-it.ch erneut gestartet werden. Sie als Berater können das E-Mail nach Bedarf erneut auslösen, falls dieses bei Ihrem Kunden nicht mehr auffindbar sein sollte.
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