Von den über 50'000 Gesellschaften, die in der Schweiz Inhaberaktien ausgegeben haben, dürften die allermeisten die Voraussetzungen zur Haltung der Inhaberaktien nicht erfüllen. Sie müssen daher ihre Inhaberaktien in Namenaktien umwandeln. Diese Umwandlung bedingt eine Generalversammlung und eine Statutenänderung.
Wir werden auch diesen Prozess über unsere WebApp in automatisierter Form anbieten. Die Programmierung hat bereits begonnen. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Ausführliche Informationen zur Gesetzesanpassung finden Sie hier.
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